Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit. Ihnen kann eine Besuchergenehmigung (visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden, wobei der Ein- und der Ausreisetag mitzählen.
Voraussetzung für einen Aufenthalt ohne Visum ist, dass der deutsche Staatsbürger einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens zwei freien Seiten für Sichtvermerke vorzeigen kann. Zudem müssen Unterlagen vorzeigbar sein, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen. Dazu zählen der Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder die Zahlung einer Barhinterlegung, die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird. Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.
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